Welche Gewährleistung bietet digitalspezialist dem Kunden?

Bei von digitalspezialist zu vertretenden Mängeln an den gelieferten Waren ist digitalspezialist zur Nacherfüllung berechtigt. Mängel der Digitalisierung und Datenrettung sind für den Kunden leicht erkennbar und offensichtlich. Der Kunde ist daher verpflichtet, die Digitalisierungs- und Datenrettungsleistungen von digitalspezialist auf derartige Mängel zu überprüfen und diese innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Auslieferung anzuzeigen. Danach sind Gewährleistungsansprüche wegen Mängeln der Digitalisierungsleistung / Datenrettung ausgeschlossen. Kommt digitalspezialist der berechtigten Aufforderung zur Nacherfüllung nicht in angemessener Zeit nach oder verweigert digitalspezialist die Nacherfüllung oder schlägt diese fehl, kann der Kunde die Vergütung in Absprache mit digitalspezialist mindern. Als physikalische Speichermedien werden Markenprodukte genutzt, mangelnde Kompatibilität zum Abspielgerät oder Computer des Kunden geht jedoch in jedem Fall zu dessen Lasten und auf dessen uneingeschränktes Risiko. digitalspezialist haftet nur bei grober Fahrlässigkeit auf Schadensersatz, sofern nicht Leben, Körper und Gesundheit betroffen sind.

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