Welche Anforderungen muss das Werbeumfeld erfüllen?

Der Publisher verpflichtet sich, sein Werbeumfeld so zu gestalten, dass Rechte Dritter einschließlich des Urheberrechts nicht verletzt werden. Ferner verpflichtet sich der Publisher, nicht gegen geltendes Recht, insbesondere auch des Datenschutzes, zu verstoßen.

Der Publisher ist verpflichtet, sein geschäftsmäßiges Angebot mit einer Anbieterkennzeichnung zu versehen, § 5 TMG. Der Publisher verpflichtet sich, sein Werbeumfeld in Übereinstimmung mit den jeweils aktuell gültigen gesetzlichen Vorschriften zum Verbraucherschutz zu gestalten.

Gewaltdarstellungen, sexuell eindeutige oder pornographische Inhalte oder diskriminierende Aussagen oder Darstellungen hinsichtlich Rasse, Geschlecht, Religion, Nationalität, Behinderung, sexueller Neigungen oder Alter sind in dem Werbeumfeld des Publishers nicht zulässig. Die Gestaltung des Werbeumfeldes darf nicht geeignet sein, den Ruf oder die Wertschätzung der Ware oder Dienstleistung, der Marke oder des Geschäftsbetriebes des Advertiser zu beeinträchtigen.

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