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01.09.2020

Partnerprogramm Hot Pott: Auszeichnung der Preise

Sehr geehrte Publisher,

aufgrund aktueller Ereignisse bzgl. Abmahnungen bei falschen Preisdeklarationen möchten wir Sie über die korrekte Auszeichnung der Preise informieren.

Laut deutscher Preisangabenverordnung
(Details: https://de.wikipedia.org/wiki/Preisangabenverordnung) wird verlangt, dass im Handel mit Endverbrauchern nicht nur der Endpreis, sondern auch der umgerechnete Preis je Mengeneinheit (Grundpreis) in unmittelbarer Nähe des Endpreises anzugeben ist, wenn Waren nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten werden.

Die Produkte der hot Pott fallen unter diese Preisangabenverordnung und die Auszeichnung des Einheitspreises ist hier zwingend notwendig.

Als Publisher haben Sie die entsprechenden Rechtsvorschriften zwingend einzuhalten und tragen hierfür auch die Verantwortung.


Wir bitten Sie, falls Sie unsere Produkte auf Ihrer Webseite oder anderen Portalen listen, sich an diese Vorgaben zu halten. Sollte das nicht möglich sein, so entfernen Sie bitte die Produkte von der betroffenen Seite.

Wir halten uns etwaige rechtliche Schritte offen, falls Sie eine rechtskonforme Anpassung nicht unverzüglich gewährleisten und werden etwaige hierdurch eintretende Schäden Ihnen gegenüber entsprechend geltend machen.

Durch einen Klick auf den folgenden Banner gelangen Sie direkt zu unseren Werbemitteln

Hot Pott - Snacklieferant
Bei Fragen oder Anregungen sind wir jeder Zeit über das ADCELL-Kontaktformular für Sie erreichbar. 


Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Hot Pott - Snacklieferant-Team