Privatinsolvenz-UK Partnerprogramm

Dieses Programm wurde am 01.01.2018 beendet.

Provisionen bei Privatinsolvenz-UK:

Event

Lead

Sale

Anfrage 8,00 € -
Bild Programm 3673

Werbemittelauswahl von Privatinsolvenz-UK

Beschreibung und Teilnahmebedingungen

Jeder Geschäftsführer erlebt in seinem Geschäftsleben auf und ab´s.Oft unverschuldet, durch eigene Mitarbeiter, Wirtschaftskrise, private Veränderungen oder eine unvorhergesehene Marktveränderung werden Eigentümer plötzlich mit der deutschen Privatinsolvenz konfrontiert.

Anstatt in 7 Jahren in Deutschland den steinigen Weg der Entschuldung auf sich zu nehmen bietet sich in England eine Entschuldung in 12 Monaten an. Juristisch anerkannt bietet die englische Schuldbefreiung eine deutlich umfassendere Entschuldung.

www.privatinsolvenz-uk.de ist auf die Beratung interessierter Unternehmer spezialisiert und zeigt Wege auf, aus einer schwierigen Lebenssituation wieder Fuß zu fassen und neu durchzustarten.

Besondere Teilnahmebedingungen

keine

Programmkennzahlen

ID 3673
Programmstart
Stornoquote n.a.
ø Freigabezeit der Provisionen 20 Tage
maximale Freigabezeit der Provisionen 42 Tage

Trackingmethode

Cookie 60 Tage
Fingerprint

Zulässige Vertriebsgebiete

Programmkategorien

Programm-Tags

maximal erreichbare Provisionen bei Privatinsolvenz-UK:

Event Lead Sale
Anfrage 8,00 € -
Bedingung Nutzung Anmerkung
SEM erlaubt
-
PLA nicht erlaubt -
Cashback nicht erlaubt
-
Gutscheinmarketing nicht erlaubt
-
incentivierter Traffic nicht erlaubt
-
Ist das englische Verfahren in Deutschland anerkannt?
Ja, siehe rechtliche Grundlagen auf unserer Homepage www.privatinsolvenz.uk.de
Welche Vorteile hat die englische Restschuldbefreiung
a) Verfahren dauert 12 Monate
b) Die engl. Schuldbefreiung ist weit umfassender als in Deutschland
Ist die englische Restschuldbefreiung in Deutschland anerkannt?
Ja. Die englische Restschuldbefreiung ist komplett anerkannt.
Kann das Verfahren nachträglich in Frage gestellt werden
Wichtig ist, das das Verfahren korrekt geführt wird. Daher ist die Wahl des unterstützenden Beraters entscheidend