Wer hat monatlichen Anspruch auf Pflegehilfsmittel?

Jeder Versicherte hat einen gesetzlichen, monatlichen Erstattungsanspruch auf bestimmte Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 40 Euro. Folgende Bedingungen müssen nach §40 Absatz II SGB XI jedoch erfüllt sein:

  1. Sie haben einen Pflegegrad von 1-5.
  2. Sie leben im häuslichen Umfeld (dazu gehört auch eine Wohngemeinschaft oder betreutes Wohnen).
  3. Sie werden von einer Person gepflegt (Angehöriger, Freund, Pflegedienst).
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