Die Handyprofis Partnerprogramm

Dieses Programm wurde am 21.08.2009 beendet.

Provisionen bei Die Handyprofis :

Event

Lead

Sale

Verkauf 70,00 € -
Bild Programm 944

Werbemittelauswahl von Die Handyprofis

Beschreibung und Teilnahmebedingungen

Die Handyprofis - Ihr Partner in Sachen Mobilfunk und Festnetz.

Die Handyprofis sind einer der führenden Anbieter auf dem Sektor der Mobilfunkvermarktung. Sie bieten Top Handys der neuesten Generation von renommierten Markenherstellern und einzigartige Bundles.

Die Handyprofis bieten eine große Werbemittelauswahl: Textlinks, Banner, Produktdatei sowie Sonderwerbemittel auf Anfrage.

Sie erhalten für jeden Verkauf attraktive 70,00 Euro und das ab der ersten Vermittlung bei einer sehr hohen Aktivierungsquote.

Viel Erfolg.

Besondere Teilnahmebedingungen

Keine Seiten mit folgenden Inhalten: Pornografie, Rassismus, Gewaltverherrlichung, Verstöße gg. geltendes Recht. Es ist nicht erlaubt Paid-Link Anbieter (Espotting, Yahoo!, Google, usw.) mit direkter (ohne Click) Weiterleitung zu unserem Shop einzubinden.

Programmkennzahlen

ID 944
Programmstart
Stornoquote 75 %
ø Freigabezeit der Provisionen 21 Tage
maximale Freigabezeit der Provisionen 42 Tage

Trackingmethode

Methode Lifetime-Provision

Zulässige Vertriebsgebiete

Programmkategorien

maximal erreichbare Provisionen bei Die Handyprofis :

Event Lead Sale
Verkauf 70,00 € -
Bedingung Nutzung Anmerkung
SEM nicht erlaubt
-
PLA nicht erlaubt -
Cashback nicht erlaubt
-
Gutscheinmarketing nicht erlaubt
-
incentivierter Traffic nicht erlaubt
-
Wie funktioniert das Die Handyprofis Partnerprogramm?
Sie können mit dem Partnerprogramm von Die Handyprofis Geld verdienen, indem Sie Werbemittel auf Ihrer Homepage oder in Ihren E-Mails anzeigen.
So geht's Schritt für Schritt:
1. Registrieren Sie sich beim Partnerprogramm
2. Erhalt der automatische Bestätigungs-E-Mail zu Ihrem Partner-Account
3. Ergänzen Sie Ihre Stammdaten nach dem ersten Login
4. Wählen Sie aus vielen verfügbaren Werbemitteln und verdienen Sie bares Geld
Was kann ich verdienen?
Das Die Handyprofis-Partnerprogramm bietet Ihnen zurzeit folgendes Konditionsmodell an:
€ 70,-- für einen abgeschlossenen und aktivierten Mobilfunkvertrag.
Ist die Buchung von Google-Ad/Words zulässig?
Grundsätzlich ist die Buchung von Google AdWords zulässig.
Es sind jedoch einige Punkte dabei zu beachten.

Zulässig ist Folgendes: Schaltung von AdWords (bzw. jegliche Form von bezahlten Suchergebnissen) mit allgemeingültigen Begriffen als Keyword, die nicht die Rechte Dritter verletzen. Weiterleitung auf Ihre Homepage

Unzulässig ist Folgendes: Schaltung von AdWords (bzw. jegliche Form von bezahlten Suchergebnissen) mit geschützten Begriffen. Unzulässige Keywords sind: freekom-direct, diehandyprofis, handyvertragjetzt, etc.

Wir möchten Sie um vorherige Rücksprache mit uns bitten.
Welche Werbemaßnahmen und Aktionen sind nicht erlaubt?
Folgende Werbetätigkeiten sind unzulässig:
• forced-clicks, also Zwangsklicks die ausgeführt werden müssen um eine Funktion der Webseite nutzen zu können oder Klicks, auf die der Besucher keinen Einfluss hat
• Spam, also das unaufgeforderte Versenden von Werbe-Mails an unbekannte Dritte bzw. ohne deren Einwilligung (nach ständiger Rechtssprechung unzulässig)
• Domaingrabbing von Domainnamen mit Markenrechten Dritter, z.B. www.audi-shop.de o.ä.
• bei Anzeigenschaltungen (egal ob online, bei Suchmaschinen-Keyword-Anzeigen oder auch Offline-Werbungen für Ihre Partnerschaften) darf nicht der Eindruck erweckt werden, dass das Freekom-Partnerprogramm selbst diese Anzeige in eigenem Namen geschaltet hätte.
• bei Anzeigenschaltungen (z.B. Suchmaschinen-Keyword-Anzeigen, wie GoogleAdWords, bezahlte Suchbegriffsanzeigen o.ä.) darf kein rechtlich geschützter Begriff, insbesondere markenrechtlich geschützter Begriff gebucht werden (ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung des Programmbetreibers)
• bei Webseiten dürfen innerhalb des sog. "Meta-Tags" keine rechtlich geschützten Begriffe, insbesondere markenrechtlich geschützte Begriffe aufgenommen werden (ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung des Programmbetreibers)

Unzulässig ist weiterhin das Versenden unlauterer Werbung in Foren, Newsgroups und E-Mails, sowie über sonstige Telekommunikations-Mittel. Als unlautere Werbung sind solche Nachrichten anzusehen, bei denen die Identität des Absenders oder die tatsächliche Absender-Adresse bewusst verfälscht oder verheimlicht wird, oder Nachrichten an Empfänger, die keine ausdrückliche Einwilligung zum Empfang der Nachrichten gegeben haben sowie Nachrichten, bei denen dem Empfänger keine oder nur unter erschwerten Bedingungen die Möglichkeit zur Abbestellung derselben gegeben wird.
Unzulässig sind vorsätzliche bzw. arglistige Täuschungen oder initiierte Transaktionen. Diese und ähnliche Handlungen, wobei hier kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben wird, sind verboten und gelten als schwere Betrugsversuche. In diesen Fällen müssen Sie mit dem Ausschluss aus dem Partnerprogramm durch Account-Sperrung rechnen und verlieren nach den Teilnahmebedingungen hierbei auch Ihre Ansprüche auf das unrechtmäßig erworbene Guthaben. Je nach Einzelfall machen Sie sich zudem unter Umständen schadensersatzpflichtig und müssen gegebenenfalls mit weiteren zivil- oder strafrechtlichen Schritten rechnen.
Was sind gute Keywords / Metatags für die Bewerbung?
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