Hilfsmittelbox Partnerprogramm

Dieses Programm wurde am 01.03.2024 beendet.

Provisionen bei Hilfsmittelbox:

Event

Lead

Sale

Antrag durch KK 30,00 - 45,00 € -
Bild Programm 7314

Werbemittelauswahl von Hilfsmittelbox

Beschreibung und Teilnahmebedingungen

In Deutschland leben ca. 4,2 Millionen pflegebedürftige Menschen. Diese Zahl wird in der Zukunft weiter steigen. Diesen Menschen zu helfen ist die treibende Idee hinter Töchter & Söhne. Töchter & Söhne möchte hilfs- und pflegebedürftige Menschen bestmöglich im Pflegealltag unterstützen. Dafür entwickeln und betreiben wir qualitätsgesicherte E-Health-Lösungen für Betroffene sowie ehrenamtlich und professionell Pflegende.

Unter curendo.de bietet Töchter & Söhne Pflegebedürftigen und Angehörigen Informationen und Beratung rund um die Pflege. Darüber hinaus versorgen wir Pflegebedürftige und deren Angehörige mit Pflegehilfsmitteln nach Paragraph § 40 SGB XI. Die Kosten für die Pflegehilfsmittel werden von Pflegekassen übernommen.

Für einen Lead stellt ein User einen Antrag auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln und unterschreibt diesen online. Konditionsmodell für Publisher:

  • Mindestvergütung : 30,00 Euro pro erfolgreichen Lead
  • Bis zu 45,00 Euro pro erreichten Lead durch die Krankenkasse 
  • 90,00 Tage Cookielaufzeit

Ein Sale ist ein von der Pflegekasse genehmigter Antrag. Vergütet werden auf curendo.de erzeugte Leads von Usern. Ein Lead ist dann valide, wenn es sich um richtige Personen handelt.Wir freuen uns auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit!

Bei Fragen stehen wir unseren Affiliates über das ADCELL-Kontaktformular gerne jederzeit zur Verfügung.

Programmkennzahlen

ID 7314
Programmstart
Stornoquote n.a.
ø Freigabezeit der Provisionen 21 Tage
maximale Freigabezeit der Provisionen 42 Tage
Ø Warenkorb bei ADCELL: 36.00 €

Trackingmethode

Cookie 90 Tage
Postview-Cookie
1st Party Tracking
Fingerprint

Zulässige Vertriebsgebiete

Programmkategorien

Programm-Tags

maximal erreichbare Provisionen bei Hilfsmittelbox:

Event Lead Sale
Antrag durch KK 30,00 - 45,00 € -
Bedingung Nutzung Anmerkung
SEM erlaubt
-
PLA nicht erlaubt -
Cashback erlaubt
-
Gutscheinmarketing nicht erlaubt
-
incentivierter Traffic nicht erlaubt
-
Direct Linking erlaubt
-
Datum Thema
13.05.2022 Partnerprogramm Hilfsmittelbox: Neue Creatives mehr
26.02.2021 Partnerprogramm Hilfsmittelbox: ZWEITES PARTNERPROGRAMM - Online-Pflegekurse mehr
23.12.2020 Partnerprogramm Hilfsmittelbox: Verdoppelung der Provision für Partner mehr
20.08.2020 Partnerprogramm Hilfsmittelbox: Social-Media-Marketing-Kit für Affiliates mehr
Was ist ein gültiger Sale?

Ein User ist jede natürliche Person, welche das Werbeumfeld des Publishers bzw. die Webseite des Advertisers aufruft.

Für einen Sale wird der Antrag eines User für die Versorgung mit zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln durch die Pflegekasse des Users genehmigt.

Registriert sich ein User auf der Webseite des Advertisers und erzeugt dieser User auf der Webseite des Advertisers einen Sale, erhält der Publisher vom Advertiser eine erfolgsabhängige Vergütung, sofern der Anspruch hierauf rechtmäßigerweise entstanden ist. 

Jegliche missbräuchliche Erzielung von Sales (z. B. Testbuchungen) sind dem Publisherverboten. Für solche Sales besteht kein Anspruch des Publishers auf Vergütung.

Wie kann ich Affiliate-Partner werden bei diesem Programm?
Bewerben Sie sich einfach- wir schalten Sie dann für unser Partnerprogramm frei.
Welche Anforderungen muss das Werbeumfeld erfüllen?

Der Publisher verpflichtet sich, sein Werbeumfeld so zu gestalten, dass Rechte Dritter einschließlich des Urheberrechts nicht verletzt werden. Ferner verpflichtet sich der Publisher, nicht gegen geltendes Recht, insbesondere auch des Datenschutzes, zu verstoßen.

Der Publisher ist verpflichtet, sein geschäftsmäßiges Angebot mit einer Anbieterkennzeichnung zu versehen, § 5 TMG. Der Publisher verpflichtet sich, sein Werbeumfeld in Übereinstimmung mit den jeweils aktuell gültigen gesetzlichen Vorschriften zum Verbraucherschutz zu gestalten.

Gewaltdarstellungen, sexuell eindeutige oder pornographische Inhalte oder diskriminierende Aussagen oder Darstellungen hinsichtlich Rasse, Geschlecht, Religion, Nationalität, Behinderung, sexueller Neigungen oder Alter sind in dem Werbeumfeld des Publishers nicht zulässig. Die Gestaltung des Werbeumfeldes darf nicht geeignet sein, den Ruf oder die Wertschätzung der Ware oder Dienstleistung, der Marke oder des Geschäftsbetriebes des Advertiser zu beeinträchtigen.

Muss ich sonst noch etwas beachten?

Wenn Sie Angehöriger eines Heilberufs sind, beachten Sie bitte die Paragrafen 299a und 300 des Strafgesetzbuches sowie das Heilmittelwerbegesetz.