Der Johanniter-Pflegecoach bietet Pflegebedürftigen und Angehörigen Informationen und Beratung rund um die Pflege. Mit den Online-Pflegekursen können sich Angehörige und Ehrenamtliche online auf die Pflege im häuslichen Umfeld vorbereiten. Es stehen Kurse zu unterschiedlichen Schwerpunkten der häuslichen Pflege zur Verfügung.
Die Schulung von Angehörigen und ehrenamtlich Pflegenden ist eine verpflichtende Leistung der Pflegekassen nach § 45 SGB XI. Die Kursgebühren unserer Pflegekurse werden daher von den meisten Pflegekassen übernommen.
96 % der Teilnehmer schätzen unsere Online-Pflegekurse als sehr gelungen ein; 98 % würden die Online-Pflegekurse weiterempfehlen.
Ihre Vorteile als Publisher:
(Ein Lead ist dann valide, wenn es sich um richtige Personen handelt und nicht um offensichtlich falsche wie Max Mustermann.)
Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf eine gute und erfolgreiche Zusammenarbeit! Ihr Team vom Johanniter-Pflegecoach
ID | 9001 |
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Programmstart | |
Stornoquote | 18 % |
ø Freigabezeit der Provisionen | 13 Tage |
maximale Freigabezeit der Provisionen | 42 Tage |
Ø Warenkorb bei ADCELL: | 99.00 € |
Cookie | 30 Tage |
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1st Party Tracking | |
Fingerprint |
maximal erreichbare Provisionen bei Johanniter Pflegecoach:
Event | Lead | Sale |
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Anfrage | 12,00 € | - |
Bedingung | Nutzung | Anmerkung |
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SEM | nicht erlaubt |
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PLA | nicht erlaubt | - |
Cashback | nicht erlaubt |
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Gutscheinmarketing | nicht erlaubt |
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incentivierter Traffic | nicht erlaubt |
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Direct Linking | erlaubt |
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Registriert sich ein User auf der Webseite des Advertisers und erzeugt dieser User auf der Webseite des Advertisers einen Sale, erhält der Publisher vom Advertiser eine erfolgsabhängige Vergütung, sofern der Anspruch hierauf rechtmäßigerweise entstanden ist.
Sie dürfen die Wortmarke "Johanniter" verwenden, um in Ihrem Werbeumfeld unsere Dienstleistungen zu bewerben. Sie dürfen die Wortmarke "Johanniter" jedoch nicht für Suchmaschinenmarketing (SEM) verwenden - weder im Anzeigentext noch als Keyword.
Wenn Sie Angehöriger eines Heilberufs sind, beachten Sie bitte die Paragrafen 299a und 300 des Strafgesetzbuches sowie das Heilmittelwerbegesetz.