Beschreibung und Teilnahmebedingungen
Bereits seit 1922 fertigt Alberto mit viel Liebe zum Detail Hosen für Männer. Albertoshop.de bietet eine große Auswahl an Hosen, Gürteln, Pullovern und Shirts - und das nicht nur für den Alltag - sondern auch für den Golfsport. Profitieren Sie von der hohen Markenbekanntheit und der überzeugenden Qualität der Alberto-Mode.
Vorteile für Publisher und Endkunden:
- Mitglied im Deutschen Modeinstitut
- versandkostenfrei und keine Nachnahme-Gebühren!
- 30 Tage kostenfreie Rücksendung
- gebührenfreie Service-Nummer für Modeberatung
- ausschließlich Markenkleidung der aktuellen Saison
- attraktive Werbemittel und Kategorie-Landingpages
- kompetente Betreuung und schnelle Beantwortung Ihrer Anfragen
Facts & Figures
Für Sie als Partner besonders interessant:
- Der durchschnittliche Warenkorb nach Retoure liegt deutlich höher als in vergleichbaren Affiliate – Programmen
- Die Stornoquote liegt deutlich unter dem üblichen Durchschnitt im Modebereich
Richtlinien zum Suchmaschinenmarketing Suchmaschinenmarketing ist erlaubt
5.1. Die Regel lautet, dass nachfolgende Brands, deren Falschschreibweisen sowie jegliche Brandkombinationen mit „Gutschein/Rabatt/Nachlässen/Preisreduktionen“ nicht gebucht werden dürfen.
Anbei einige Beispiele:
albertoshop
albertoshop.de
www albertoshop de
www. albertoshop
www. albertoshop.de
albertoshop de
www albertoshop
alberto shop
alberttoshop
allbertoshop
Alberto-shop
Nicht erlaubt ist beispielsweise:
c) das Buchen der Keyword-Kombination „albertoshop.de Gutschein“, „albertoshop Gutschein“, „www.albertoshop.de Gutschein“
d) die Verwendung der Kombination „albertoshop.de Gutschein“, „albertoshop Gutschein“ im Titel, in der Beschreibung und der Display-URL der bezahlten Suchergebnisanzeigen
5.2. SEM/SEA-Publisher, die auf Gutscheine einbuchen, verpflichten sich die Keywords aus Punkt 1 generell auf negativ phrase einzubuchen
5.3. Keine Verwendung der Original Display-URL aller Onlineshops der DePauli AG albertoshop.publisherseite.de o.ä.; Beispielsweise www.publisherseite.de/albertoshop ist jedoch erlaubt
5.4. Keine direkte Weiterleitung
5.5. Postview/TPV ist ausdrücklich nur nach vorheriger Rücksprache erlaubt.
Unter Brand Bidding verstehen wir…
1. die Einbuchung fremder (geschützter) Marken- und/oder Produktnamen als Keywords durch Nicht-Markenrechtsinhaber. Der Werbetreibende kann dabei aktiv fremde (geschützte) Marken- und/oder Produktnamen einbuchen und daraufhin mit seiner AdWords Anzeige erscheinen. Ein passiver Einsatz durch Nichtausbuchen fremder (geschützter) Marken- und/oder Produktnamen sowie die Nutzung breit gefasster Keyword-Optionen wie (Modified) Broad Match oder Phrase Match, ist ebenfalls gängig.
2. Die Verwendung fremder (geschützter) Marken- und/oder Produktnamen im Anzeigentext durch Nicht-Markenrechtsinhaber. Es besteht dadurch eine Verwechslungsgefahr zu einem Markenrechtsinhaber (Zuordnungsverwirrung). Durch das Bieten auf Konkurrenz-Keywords kann der Nicht-Markenrechtsinhaber eine größere Reichweite und Markenbekanntheit erzielen und den Traffic auf der eigenen Seite steigern. Somit wird dem Markenrechtsinhaber Traffic und letztendlich auch Umsatz abgegriffen. Aus Sicht von Affiliates ist Brand Bidding ein interessantes Instrument zur Steigerung der eigenen Vergütung. AdHijacker sind Affiliates, die den gesamten Anzeigentext eines Markeninhabers kopieren. Bietet der AdHijacker für die Auslieferung der Anzeige mehr als der Markeninhaber, liefert die Suchmaschine den Anzeigentext mit dem höheren Gebot aus. Da es jedoch keine zwei identischen Anzeigen unter einem Keyword geben darf, wird die Originalanzeige des berechtigten Werbetreibenden oder Markeninhabers verdrängt.
6.1. Brand Bidding: Verwendung fremder Marken im Anzeigentext Ein Affiliate darf eine fremde Marke in dessen Anzeigentext oder in der URL nicht verwenden. Solange dies nicht ausdrücklich vom Merchant gestattet ist.
Beispiel: Keyword: herrenausstatter.de
Markeninhaber: DePauli AG
Brand-Bidder: XYZ (Affiliate) Mode von Herrenausstatter.de. Ihr direkter Ansprechpartner. www.xyz.de/herrenausstatter.de
6.2. AdHijacking: Provisionsbetrug durch Vortäuschung eines falschen Sachverhalts Ein Affiliate darf sich nicht offiziell als ein Markeninhaber ausgeben und die legale Anzeige eines Markeninhabers verdrängen. Für den Nutzer ist dies jedoch in der Suchmaschine nicht erkenntlich. Beim Nutzer wird so ein falscher Eindruck erweckt, da diesem ein falscher Sachverhalt vorgetäuscht wird. Der Affiliate erschleicht sich somit eine nicht gerechtfertigte Provision, da der Nutzer normalerweise auf die Seite des Markeninhabers geklickt hätte.
Beispiel:
Keyword: herrenausstatter.de
Markeninhaber: DePauli AG
Brand-Bidder: XYZ (Affiliate)
15 Jahre Erfahrung. Über 220 hochwertige Marken. Direkt vom Anbieter.
www.herrenausstatter.de
6.3. Brand-Bidding: Affiliates betreiben keine eigene Landing Page Eine direkte Weiterleitung auf den Shop des Merchants ist in den meisten Fällen ausgeschlossen. Zulässig ist es, wenn die Weiterleitung von Merchant vorab genehmigt worden ist (am besten schriftlich).
Beispiel:
Keyword: herrenausstatter.de
Markeninhaber: DePauli AG
Brand-Bidder: XYZ (Affiliate) Mode von Herrenausstatter.de.
Ihr direkter Ansprechpartner. www. xyz.de
6.4. Brand-Bidding: Mögliche Durchgriffshaftung auf den Merchant Bucht ein Affiliate auf die Marke eines Merchants, kann es im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung, zur Haftung des Merchants kommen, wenn der Merchant in seinen Affiliate-Bedingungen nicht einen Haftungsausschluss mit seinem Affiliate vereinbart hat.
Beispiel:
Keyword: herrenausstatter.de
Markeninhaber: DePauli AG
Brand-Bidder: XYZ (Affiliate) Hochwertige Herrenmode.
www.xyz.de
Ihr Ansprechpartner:
DePauli AGAriadna Zorca
E-Mail: affiliate@depauli.com
Kostenfreie Partner-Hotline: +49 (0)89 / 552 786 304