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23.09.2021

Kategorie: ADCELL News

ADCELL-Update: Umgang Consent und iab

Was ist bisher passiert?

Der EuGh hat 2019 in einem Präzedenzfall entschieden, dass zukünftig der User dem Setzen der Cookies aktiv zustimmen muss. Gesetzlich (Bspw. in Form des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG)) sind in den Folgemonaten einige Entscheidungen und Wege geebnet worden, diese Vorgaben umzusetzen. (Ältere Meldungen zum Thema Datenschutz und DSGVO.)

Zudem wurde bereits 1998 der internationale Wirtschaftsverband der Online-Werbebranche „Interactive Advertising Bureau (IAB)“ ins Leben gerufen, um Hilfestellung zu geben die Richtlinien der DSGVO und ePrivacy-Verordnung zu erfüllen. Das IAB Transparency and Consent Framework (TCF) integriert damit eine Einwilligungs-Schnittstelle für Endverbraucher, Publisher und Werbetreibende und sorgt für DSGVO-Konformität.
Damit wurden Standards (eine „gleiche Sprache“) geschaffen, um das Einwilligungs-Management zwischen einem Publisher und den Werbetreibenden zu vereinfachen.

ADCELL hat sich als Vendor beim IAB zertifiziert und verarbeitet beim Tracking TCF-konform die Consent-Daten. Zudem weisen wir unsere Publisher als auch Partnerprogrammbetreiber (Advertiser und Agenturen) auf eine Pflichtangabe hinsichtlich des Trackings im Sinne der DSGVO hin.

ADCELL empfiehlt hierbei den Gebrauch von Tracking-Technologien erst nach vorheriger Zustimmung (Opt-in), bspw. durch die Abfrage beim Nutzer über einen Consent-Layer (IAB Consent Framework konform). Der Verweis auf die Möglichkeit, das Tracking von ADCELL zu verweigern, ist Pflicht für die Partner des Netzwerks.

ADCELL berät gern bei der Umsetzung und unser Team hilft so gut es kann, um unser Tracking sicher und transparent einzusetzen.